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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 869/12 NZB   

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https://dejure.org/2013,107109
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 869/12 NZB (https://dejure.org/2013,107109)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.01.2013 - L 11 AS 869/12 NZB (https://dejure.org/2013,107109)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - L 11 AS 869/12 NZB (https://dejure.org/2013,107109)
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  • BSG, 27.05.2010 - B 4 AS 9/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 869/12
    Grundsätzliche Bedeutung hat das angestrebte Berufungsverfahren nur, wenn der Rechtsstreit sich in seiner Bedeutung nicht in dem konkreten Einzelfall erschöpft, sondern dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu wahren oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (Leitherer a.a.O., § 144 Rn 28; vgl für den Fall des Klägers auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

    Das SG hat sich vielmehr - wie ausgeführt - ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BSG bezogen und diese zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht (vgl auch hierzu für den Fall des Klägers erneut auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2011 - L 11 AS 1184/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 869/12
    Das SG hat die Frage vielmehr unter Heranziehung der Rechtsprechung des BSG und nach Anhörung der Ehefrau des Klägers im Erörterungstermin am 3. Mai 2012 für diesen Einzelfall unter Heranziehung der vom BSG aufgezeigten Rechtsgrundsätze entschieden (dazu im Fall des Klägers auch schon Senatsbeschlüsse vom 6. Januar 2011, L 11 AS 1188/10 NZB und vom 13. Januar 2011, L 11 AS 1184/10 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2011 - L 11 AS 1188/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 869/12
    Das SG hat die Frage vielmehr unter Heranziehung der Rechtsprechung des BSG und nach Anhörung der Ehefrau des Klägers im Erörterungstermin am 3. Mai 2012 für diesen Einzelfall unter Heranziehung der vom BSG aufgezeigten Rechtsgrundsätze entschieden (dazu im Fall des Klägers auch schon Senatsbeschlüsse vom 6. Januar 2011, L 11 AS 1188/10 NZB und vom 13. Januar 2011, L 11 AS 1184/10 NZB).
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